Zahlung von Mitgliedsbeiträgen
Informationen für Vereine zum Umgang mit dem Coronavirus vom LSB / BFV:
Zahlung von Mitgliedsbeiträgen
Die Mitglieder zahlen die Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft und nicht für eine bestimmte Leistung. In den jeweiligen Satzungen der Vereine ist die Zahlungspflicht verankert. Bei Ausfällen des Trainingsbetriebs, wie in der aktuellen Situation, ist es nicht möglich eine Rückerstattung einzufordern. Die Kosten für die Vereine sind ein weiterer Bestandteil in den jeweiligen Haushalten zum jetzigen Zeitpunkt.
https://berliner-fussball.de/news/informationen-fuer-vereine-zum-umgang-mit-dem-coronavirus/
und Mehrsprachige Informationen zum Virus:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Bleibt gesund, euer Vorstand !